Familienzusammenführung: Neue pauschale Fristsetzung der Neuvisierung

Das Auswärtige Amt hat zur Beantragung der Neuvisierung für die Familienzusammenführung, wenn Visa wegen der Covid-19-Pandemie und der damit einhergehenden Reisebeschränkungen abgelaufen sind, folgenden Hinweis gegeben: Gemäß einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen wird die Frist zur Beantragung einer Neuvisierung pauschal für alle Auslandsvertretungen auf den 31.12.2020 gesetzt. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 08.09.2020 und auch für Antragstellende, deren Anträge auf Neuvisierung nach der bisherigen Regelung bereits verfristet gewesen wären. Weitere Informationen dazu im Corona-Newsticker von Pro Asyl.