Deutscher Nachbarschaftspreis 2024: Engagierte Nachbarschaftsprojekte gesucht!

Nachbarschaftliches Engagement hat viele Gesichter: Ob Nachbar:innen, die Dorfkino in einer verlassenen Kirche veranstalten, mit Konzerten gegen Rechtsextremismus ansingen oder Treffpunkte für einsame Menschen ins Leben rufen – die nebenan.de Stiftung zeichnet auch in diesem Jahr wieder herausragendes lokales Engagement mit dem Deutschen Nachbarschaftspreis aus. Vom 6. Juni bis zum 18. Juli 2024 können sich nachbarschaftliche  Initiativen und Projekte online unter www.nachbarschaftspreis.de bewerben und bis zu 5.000 Euro Preisgeld erhalten.

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HessenFonds – 18. Auschreibungsrunde für Geflüchtete und Verfolgte

Mit der Bitte um Weiterleitung – With the request for forwarding to interested parties Stipendien im HessenFonds – Ausschreibungsrunde ist gestartet Für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.   das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK) hat  im Rahmen des HessenFonds die nächste Förderrunde  (Oktober 2024 bis September 2025) eröffnet. Alle Informationen zur aktuellen Ausschreibung finden Sie hier: https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge (deutschsprachige Version) und https://wissenschaft.hessen.de/studieren/internationales/studium-incoming/hessenfonds-fuer-fluechtlinge/hessenfonds-for-refugees (englischsprachige Version) Förderlinie für geflüchtete Studierende, Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler  (Förderzeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025) Voraussetzungen der Förderlinie (siehe Ausschreibung): Asylberechtige/-r oder Status als anerkannter Flüchtling Antragsberechtigte sind zum Zeitpunkt des Förderbeginns in der Regel noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland registriert, d.h. der Asylantrag wurde gestellt und der durchgängige Aufenthalt in Deutschland beträgt nicht mehr als fünf Jahre. (Diese Zeiträume können in bestimmten Fällen bei Zeiten der Kindererziehung in den letzten Jahren auf bis zu sechs Jahre seit dem Asylantrag und bis zu 7 Jahre Aufenthalt in Deutschland verlängert werden). An einer hessischen Hochschule eingeschrieben bzw. wissenschaftlich tätig Förderlinie für verfolgte bzw. gefährdete Promovierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Förderzeitraum 01.10.2024 bis 30.09.2025 – Abweichung in Ausnahmefällen möglich) Voraussetzungen der Förderlinie (siehe Ausschreibung): Ab dem

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Neue Arbeitshilfe des Paritätischen

der Paritätische hat eine Arbeitshilfe zu den neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung veröffentlicht, die Ihr hier herunterladen könnt: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/fachkraefteeinwanderungs-gesetz-20-die-neuen-regel ungen-fuer-die-aufenthalte-zum-zwecke-der-arbeit-des-studiums-oder-der-ausbildung/ Die Broschüre gibt es nur als pdf, nicht gedruckt. Mit Blick auf einen bestehenden und in den kommenden Jahren voraussichtlich stark zunehmenden Mangel an Arbeitskräften, ist das Thema der Fachkräfteeinwanderung zu einem zentralen politischen Anliegen geworden. Bereits in den vergangenen Jahren gab es diverse gesetzliche Neuregelungen, die darauf abzielten, die Erwerbsmigration nach Deutschland zu erhöhen. In der Praxis zeigten sich jedoch weiterhin zahlreiche Hürden, denen mit den aktuellen Novellierungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes begegnet werden soll. Sowohl für viele Fachkräfte und Auszubildende, als auch für geringqualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten wird es künftig einfacher werden, einen Aufenthaltstitel zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken zu erhalten. Gleichzeitig sind die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sehr komplex und zum Teil in ihrer Anwendung – unter anderem durch Stichtagsregelungen – weiterhin begrenzt. Bereits jetzt verzeichnen die Kolleg*innen in der Migrations- und Flüchtlingsberatung eine starke Zunahme von Anfragen zum Thema Fachkräftemigration. Dies betrifft zum einen Fragen nach den Möglichkeiten eines Spurwechsels aus dem Asylverfahren oder einem geduldeten Aufenthalt in den Aufenthalt für Erwerbszwecke. Zum anderen wenden sich aber auch Menschen an die

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Übernahme der Mietnebenkosten im Rahmen der KdU

Aus dem Ehrenamt hatte uns eine allgemeine Anfrage zur Übernahme von Mietnebenkosten durch das Kommunale Jobcenter erreicht. Vielen Dank an den zuständigen Kreisbeigeordneten Herrn Baron für die Erläuterungen: Die Betriebskosten nach §22 SGB II werden grundsätzlich in voller Höhe durch das KJC als Leistungsträger übernommen, sofern sie abrechnungsfähig und angemessen sind. Es gilt hier weiterhin der Orientierungswert/Referenzbetrag von derzeit 2,10 €/m². Dieser Wert stellt aber nicht unbedingt den Höchstbetrag dar. Sofern die Kosten plausibel durch die jährliche Nebenkostenabrechnung nachgewiesen werden, findet die Übernahme der tatsächlichen Kosten bzw. der monatlichen Vorauszahlungen statt. Heizkosten werden grundsätzlich ebenfalls in der tatsächlichen Höhe anerkannt. Sofern im Einzelfall Heizkosten-Nachforderungen seitens des Vermieters entstehen und/oder Anzeichen vorliegen, die auf ein unangemessenes Heizverhalten schließen lassen, kann die Angemessenheit der Heizkosten unter Zugrundelegung eines Referenzbetrages von 1,20 €/m² geprüft werden. Wie erwähnt, geschieht dies aber nur in begründeten Einzelfällen.

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Informationsschreiben zu Krankenbehandlungsschein

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung hat AsylbewerberInnen, die nicht unter die Krankenversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse fallen, mit beigefügtem Schreiben über die Regelungen und Vorgehensweisen im Behandlungsfall sowie die Abholzeiten für Behandlungsscheine informiert. Dabei wurde versucht dies in möglichst leichter Sprache bei gleichzeitiger Rechtssicherheit zu formulieren. Vielen Dank an die Amtsleiterin Frau Melzer für die Weiterleitung.

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Neue Angebote für Frauen von berami

Anbei Informationen (siehe Flyers) zu zwei Projekte von berami, die sich in der Akquisephase befinden: 1) ANGEKOMMEN! Berufsorientierungs- und Vorbereitungskurs für Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung Das übergeordnete Ziel des Kurses ( Start am 26. Juni) ist es, die Frauen* darin zu bestärken für sich eine neue berufliche Perspektive in Deutschland zu entwickeln und die ersten Schritte zu planen. Webseite:  https://www.berami.de/angekommen/ Flyer: Angekommen 2) NeWStart NeWStart richtet sich an Wiedereinsteigerinnen mit Migrationserfahrung, die ein umfassendes Beratungs- und Qualifizierungsangebot durchlaufen, das in Präsenz und zum größten Teil digital stattfindet. Webseite:  https://www.berami.de/newstart/ Flyer: NeWStart

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Ab 21.05.2024 attraktive Weiterbildung in Kooperation mit Arbeitgeberfirma/Hybridunterricht- für Interessent*innen mit handwerklichem Geschick – in Verbindung mit Dachverbandsabschluss dibkom Koax NE 4 – auch gut geeignet für Migrant*Innen

Die ak Training + Beratung GmbH bietet eine Weiterbildung für Systemtechniker*innen im Bereich Telekommunikation, Koax- und Glasfaser an, die mit der Vermittlung von berufspraktischem Deutsch für das Handwerk verbunden ist. Die Weiterbildung soll förderfähig sein durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Sie setzt keine abgeschlossene Berufsausbildung voraus und beinhaltet, bei erfolgreichem Absolvieren des Kurses, die Zusage einer Übernahme in eine Anstellung. Vorausgesetzt werden lediglich ein Sprachniveau von B1 und das Verfügen über einen Führerschein. Nähere Informationen zum Angebot sind hier zu finden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)   Anbei vorab ein paar Infos zu obiger Weiterbildung, die wir in den letzten 5 Jahren in 7 Bundesländern durchführen – in Verbindung mit einem Dachverbandsabschluss des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation (dibkom) durchführen: Dieser Abschluss dient in der Kabelnetzbranche als Einstiegsqualifikation. 21.05.2024 – 19.11.2024 Weiterbildung Systemtechniker Telekommunikation Koax- und Glasfaser – für Deutschstämmige in Teilzeit und für Migranten in Vollzeit (zusätzlich täglich Deutschunterricht) – Quereinstieg möglich bis 03.06.2024 Bei größerem Kundenpotential kommen wir gerne zu einer Infoveranstaltung zu Ihnen Ansonsten erhalten interessierte Kunden von uns zunächst eine Erstberatung per Zoom oder MS Teams 3 Zertifikate im Rahmen der Weiterbildung Dachverbandsabschluss des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation (dibkom) Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Trägerzertifikat

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Regelung der KfZ Zulassung für Ukrainer:innen ab 01.04.24

Anschlussregelung ab dem 1. April 2024 Zulassung von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland für Fahrzeughalter mit regelmäßigem Standort im Regierungsbezirk Darmstadt Laut den Merkblättern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen“ und „Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren“ (siehe obenstehende Download-Dokumente) gilt die folgende Regelung: Ab dem 1. April 2024 muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, sofern ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde. Das ist der Fall bei einer längerfristigen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes einer verfügungsberechtigten Person unter Mitnahme des Fahrzeugs nach Deutschland (zum Beispiel die Anmeldung einer Wohnanschrift der verfügungsberechtigten Person beim Einwohnermeldeamt). Diese Maßgabe des BMDV bedeutet, dass Sie spätestens bis zum 28. März 2024 (= letzter Tag, an dem Fahrzeuge vor dem 1. April zugelassen werden können) Ihr Fahrzeug bei der für Sie zuständigen örtlichen Zulassungsbehörde mit deutschem Kennzeichen zulassen müssen. Weitere Details auf https://rp-darmstadt.hessen.de/node/6064/#anschluss_april.

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Info zum Verlängerungsschreiben für Geflüchtete aus der Ukraine

vor einiger Zeit hatte die Ausländerbehörde-MTK informiert, dass die Geflüchteten aus der Ukraine von der Ausländerbehörde ein Schreiben zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2025 erhalten haben. Nun kam die Frage auf, ob das Schreiben neben dem Reisepass für die Überquerung der EU und ukrainischer Grenzen als offizielles Dokument gilt und ob sie bedenkenlos mit dem Schreiben in die Heimat reisen können.   Die Ausländerbehörde kann hierzu mitteilen, dass das Schreiben über die Verlängerung des Aufenthaltstitels zusammen mit dem Pass und der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2024 (die vor dem 01.02.2024 erteilt sein muss) mitzuführen ist und für den Grenzübertritt ausreicht.   Diese Form der Verlängerung gilt für auch für die Durchreise in allen Schengenstaaten.

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