Zuweisungsverfahren von Geflüchteten aus der UKR A. Sachstand • Das Zugangsgeschehen von Vertriebenen aus der UKR hält ungebrochen und heterogen an. Dies führt zu einer deutlichen Belastung von Ländern (z.B. HH und BE). • Das bisherige Pledging-System, bei dem die Länder freie Unterbringungskapazitäten melden, beruht auf Freiwilligkeit der Länder. Die Bereitschaft der Länder zur Meldung von Unterbringungskapazitäten nimmt jedoch immer mehr ab. • Um eine Überlastung von einzelnen Ländern zu verhindern, ist es erforderlich, dass der Bund die von ihm über die KM-UKR (BAG) koordinierbaren Züge und Busse nicht mehr nach Freiwilligkeit, sondern nach der Leistungsfähigkeit der Länder verteilt. • Ab Mittwoch, den 16. März 2022, sollen planbare Busse und Züge1 auf die Länder, die nach der tagesaktuell durch das BAMF ausgewerteten EASY-Übersicht für das Her-kunftsland UKR im aktuellen Monat ihre jeweilige EASY-Quote noch nicht erreicht ha-ben, verteilt werden. • Die Organisation der bekannten und planbaren grenzüberschreitenden Beförderungen soll mit der Bundespolizei abgestimmt werden. • In Länder, die ihre EASY-Quote für UKR übererfüllt haben, werden nach Möglichkeit keine weiteren Busse und Bahnen gelenkt. • Der Bund bemüht sich, die stark belasteten Länder weiterhin durch von der KM-UKR (BAG) koordinierte Bustransfers in andere Länder zu entlasten. • Die Buchung auf EASY2
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