Hessische Ministerium für Soziales und Integration: Engagieren Sie sich für Vielfalt in Hessen und bewerben Sie sich mit Ihrer Aktion!

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration unterstützt in diesem Jahr zehn Aktionen zur Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen mit jeweils bis zu 1.500 Euro Am 1. Februar 2021 jährt sich der Beitritt des Landes Hessen zur „Charta der Vielfalt“ zum zehnten Mal. Dies nehmen wir zum Anlass und rufen kommunale, kirchliche und gemeinnützige Organisationen in Hessen auf, die Umsetzung der Charta der Vielfalt in Hessen mit uns gemeinsam weiter voranzutreiben. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert anlässlich des 10-jährigen Jubiläums einmalig zehn Aktionen mit jeweils bis zu 1.500 Euro, die sich der Umsetzung der Charta der Vielfalt innerhalb der jeweiligen Organisationen oder darüber hinaus widmen. Um die öffentliche Wahrnehmung des Themas im Jubiläumsjahr zu stärken, werden die ausgewählten Maßnahmen in den sozialen Medien und auf den Internetseiten des Landes Hessen präsentiert. Die 2006 gegründete Initiative „Charta der Vielfalt“ setzt sich für ein Arbeitsumfeld ein, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeitenden sollen Wertschätzung erfahren und ihre Kompetenzen und Potentiale einbringen können – unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft. Als Unterzeichner der Charta gehört das Land Hessen zu einem

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Virtuelle Ausstellung – „Symbole der Migration“

Die Ausstellung „Symbole der Migration“ des Jugendmigrationsdienstes Main-Taunus wurde im Rahmen des Wettbewerbs #coronamachtkreativ des Bundesfamilienministeriums kreiert. Zusammen mit Jugendlichen wurden „Symbole der Migration“ gesammelt und unter Corona-Bedingungen in eine virtuelle Ausstellung umgesetzt. Ein hochspannendes Projekt ist dabei entstanden: Klicken Sie die Exponate (Fotos) an, dann erscheint die persönliche Geschichte von jungen Menschen mit Fluchthintergrund! Zur Ausstellung

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An den Grenzen der EU und in Deutschland: Wir dürfen die Flüchtlinge nicht vergessen

Berlin, 2. Februar 2021. „Es ist mehr als nötig, dass der Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt zeigt: Bei allen Herausforderungen rund um die Corona-Impfungen wird nicht vergessen, wie viele Fragen der Flüchtlingspolitik auf der Tagesordnung stehen, Fragen, die durch die Pandemiesituation verschärft werden,“ sagt Caritas-Präsident Peter Neher. „Vom Gipfel muss ein Impuls für konkretes Handeln in Deutschland, aber auch in Europa ausgehen, nachdem die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ihre flüchtlingspolitischen Vorhaben nicht zu Ende bringen konnte“. An den europäischen Außengrenzen, in Griechenland aber auch an der bosnisch-kroatischen Grenze, leben Tausende Geflüchtete in katastrophalen Zuständen. „Deutschland muss sein politisches Gewicht dafür einsetzen, dass die Schutzsuchenden fairen Zugang zum Asylverfahren erhalten und dass die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen solidarisch unterstützt werden,“ so der Caritas-Präsident. Menschen in Flüchtlingsunterkünften brauchen dringend alternative Unterbringung Unter den geflüchteten Menschen, die in Deutschland leben, sind Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingsunterkünften einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt, die wichtigen Hygieneregeln sind dort nicht leicht einzuhalten. Die Menschen brauchen dringend andere Unterbringungsmöglichkeiten: Leerstehende Hotels, Ferienwohnungen oder Tagungshäuser müssen viel konsequenter als bisher genutzt werden. Die Ausgabe von Schutzmasken hat höchste Priorität. Ehrenamtliches Engagement von zentraler Bedeutung „Herausfordernd ist und bleibt, dass viele Beratungs- und Begegnungsangebote seit Monaten nicht in gewohnter Form stattfinden können,“ so Neher.

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Der Deutsche Caritasverband schlägt vor, FFP2-Masken über die sozialen Einrichtungen und Dienste zu verteilen

Berlin, 1. Februar 2021. Die neuen geplanten Regeln zur kostenlosen Verteilung von FFP2-Masken an Hartz IV-Empfänger_innen vergessen viele Menschen, die ebenso bedürftig sind und dringend auf kostenlose Masken angewiesen sind, moniert der Deutsche Caritasverband. Neben Wohnungslosen und Menschen mit sehr geringen Einkommen, sind das zum Beispiel viele Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderung, Geflüchtete und die vielen Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik. Sie nicht zu bedenken, verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz. „Es ist gut, dass Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV nun kostenlos die vor Covid-19 gut schützenden Masken bekommen sollen. Vergessen dürfen wir aber nicht Menschen, die Grundsicherung beziehen, sowie Personen im Asylbewerberleistungsgesetz,“ so Caritas-Präsident Peter Neher. Gerade Menschen, die auf der Straße leben, sind schwer zu erreichen, wenn sie z.B. nicht krankenversichert sind. Da gleiche gilt für Menschen ohne Papiere. „Das darf aber kein Grund sein, sie nicht mit zu bedenken. Die Einrichtungen und Dienste, die diesen Menschen im Alltag zur Seite stehen – Beratungsstellen und Notunterkünfte zum Beispiel – bieten sich gerne an, die Masken weiter zu reichen,“ so der Caritas-Präsident. „Gerade in der Pandemie muss unser Augenmerk dem Schutz der Ärmeren und Unsichtbaren in unserer Gesellschaft gelten,“ stellt Neher klar.

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2. Platz beim Wettbewerb des BMFSFJ für den jmd Main-Taunus: Virtuelle Ausstellung zum Anklicken.

Jugendliche beschreiben Ihre persönlichen Erinnerungsstücke und Symbole, die sie mit ihrer eigenen Migration nach Deutschland in Verbindung bringen. Dabei entstanden Geschichten mit herzergreifenden Statements, die nicht nur unser Herz berühren. Die virtuelle Ausstellung kann unter „Aktuelles“ auf der Homepage der Diakonie Main-Taunus angeschaut werden. ALLE Beiträge, die eingereicht wurden, können hier angeschaut werden. Hier kann die Pressemitteilung des BMFSFJ gelesen werden.

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Caritas: Geflüchtete in Bosnien brauchen sofort Hilfe und die EU eine andere Migrationspolitik

Caritas-Präsident Neher bezeichnet die Situation im Lager Lipa als humanitäre Katastrophe – Caritas stellt 50.000 Euro für Nothilfe bereit Freiburg, 20. Januar 2021. „Tausende Geflüchtete, die in Bosnien-Herzegowina sich selbst überlassen wurden, brauchen dringend Hilfe. Wenn sie keine adäquate Unterbringung haben, werden einige von ihnen erfrieren – es geht um Leben und Tod,“ erklärt Caritas-Präsident Peter Neher. Caritas international, das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, unterstützt die Caritas Österreich dabei, akute Überlebenshilfe für die Geflüchteten im Lager Lipa zu leisten. Verteilt werden Lebensmittel, warme Kleidung sowie Schlafsäcke und Matratzen an die Menschen, die in dem nicht winterfesten Lager ausharren. Es fehlen feste Unterkünfte ebenso wie ein permanenter Stromanschluss und sanitäre Anlagen. In den Wäldern rund um das Camp sind zudem „wilde Lager“ entstanden. Sie werden von den Partnern der Caritas immer wieder aufgesucht und mit Lebensmitteln, Winterkleidung sowie mit Heizmitteln und medizinischer Ersthilfe versorgt. Versagen der EU-Migrationspolitik „Die erschütternden Bilder aus Bosnien führen uns einmal mehr länderspezifische Konflikte, aber auch das Versagen der europäischen Migrationspolitik vor Augen,“ so der Caritas-Präsident. „Der Fokus der EU-Politik, übrigens auch der Reformvorschläge aus dem vergangenen Jahr, liegt auf Abschottung und Verriegelung der Grenzen. Das hält die Menschen aber nicht davon ab, sich auf den Weg

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Coronavirus – Informationen in mehreren Sprachen

Jede und jeder Einzelne kann mit seinem Verhalten dazu beitragen, sich selbst, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen vor dem Coronavirus zu schützen. Die Politik hat Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Virus zu bremsen, der Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Die Bundesregierung informiert über den aktuellen Stand zum Coronavirus auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Sprachen. Hier sind die wichtigsten Beschlüsse zusammengestellt. Sprachen: Englisch, Türkisch, Polnisch, Französisch, Italienisch, Griechisch, Rumänisch, Kroatisch, Bulgarisch, Ungarisch, Dari-Farsi, Chinesisch, Spanisch, Arabisch, Vietnamesisch, Albanisch, Russisch, Tigrinja und Tschechisch. Die Informationen werden laufend erweitert und aktualisiert.

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Gute Nachrichten vom BaMF: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl

In einer Entscheidung im Juni 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Praxis des BaMF unzulässig ist, die Überstellungsfrist im Dublin-Verfahren von sechs auf 18 Monate zu verlängern, wenn sich die zu Überstellenden im Kirchenasyl befinden und dieses trotz gescheitertem Dossierverfahren nicht beendet wird. Der Staat werde bei einem Kirchenasyl grundsätzlich weder rechtlich noch tatsächlich daran gehindert, die Überstellung durchzuführen, wenn bekannt ist, wo sich die zu Überstellenden aufhalten. Bei offenen Kirchenasylen ist dies der Fall. Sich im Kirchenasyl Befindende können mithin nicht als flüchtig gelten. Doch nur unter der Voraussetzung, dass sie flüchtig sind, wäre eine Verlängerung der Überstellungsfrist berechtigt. Dieser Entscheidung zum Trotz blieb das BaMF bislang bei seiner Praxis. Nun aber rückt es von ihr ab, wie ein von ihm herausgegebenes Merkblatt zum Thema “Kirchenasyl” verdeutlicht. Für sich im Kirchenasyl Befindende ist dies eine positive Nachricht. Ihnen wird damit erspart, gerichtlich gegen die Verlängerung der Frist vorzugehen. Eine zeitnahe Beendigung von Kirchenasylen nach Fristablauf ist daher wieder möglich. In der Kirchenasylbewegung zeigt man sich hierüber erleichtert, zugleich bleibt Skepsis hinsichtlich der weiteren Handhabung des sog. “Dossierverfahrens” durch das BaMF. Während dieses anfänglich nach der entsprechenden Vereinbarung zwischen Bundesamt und den Kirchen häufig zur Revision von negativen Dublin-Entscheiden führte, werden mittlerweile

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Einladung zur START-Studie Gruppen zur Stressminderung für geflüchtete junge Menschen

Liebe Frau Schuhmacher-Godemann, wir haben bereits im Sommer diesen Jahres Kontakt mit Ihnen aufgenommen und möchten Sie nochmals auf unsere START-A1-Studie aufmerksam machen, in der wir “jugendlichen Flüchtlingen” eine Hilfestellung anbieten, die ihnen hilft, Krisen zu bewältigen, Stress zu reduzieren. Hierzu werden in einem Training über acht Wochen Übungen zur Stressregulation und Achtsamkeit sowie zur Emotionswahrnehmung angeboten und geübt. Unter anderem auch Entspannungs- und Stabilisierungstechniken. Dafür sind wir auf der Suche nach geflüchteten jungen Menschen im Alter von 13-17 Jahren, die gerne an unserer Studie teilnehmen möchten. Eine Teilnahme ist selbstverständlich kostenlos. Zusätzlich bietet unsere Psychosomatik die START-Studie für junge Erwachsene im Alter von 18-23 Jahren an. Eine Voraussetzung für die Studie ist das Verständnis in Wort und Schrift in einer der folgenden Sprachen: Deutsch, Englisch, Somali, Arabisch, Dari. Sollte es nötig sein, arbeiten wir mit Dolmetschern zusammen, damit mangelnde Deutschkenntnisse kein Hindernis darstellen. Sollte dies nötig sein, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir zu den einzelnen Terminen Dolmetscher hinzuziehen können. Wir hoffen mit unserer START-Studie auch Ihrer Einrichtung ein wenig Unterstützung durch erlernte Skills und Emotionsregulationsstrategien anbieten zu können und würden uns sehr über Ihre Unterstützung und einen Rückruf von Ihnen freuen. Meine Telefonnummer lautet 0176 31245112. Beide Flyer

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