Übernahme der Mietnebenkosten im Rahmen der KdU

Aus dem Ehrenamt hatte uns eine allgemeine Anfrage zur Übernahme von Mietnebenkosten durch das Kommunale Jobcenter erreicht. Vielen Dank an den zuständigen Kreisbeigeordneten Herrn Baron für die Erläuterungen: Die Betriebskosten nach §22 SGB II werden grundsätzlich in voller Höhe durch das KJC als Leistungsträger übernommen, sofern sie abrechnungsfähig und angemessen sind. Es gilt hier weiterhin der Orientierungswert/Referenzbetrag von derzeit 2,10 €/m². Dieser Wert stellt aber nicht unbedingt den Höchstbetrag dar. Sofern die Kosten plausibel durch die jährliche Nebenkostenabrechnung nachgewiesen werden, findet die Übernahme der tatsächlichen Kosten bzw. der monatlichen Vorauszahlungen statt. Heizkosten werden grundsätzlich ebenfalls in der tatsächlichen Höhe anerkannt. Sofern im Einzelfall Heizkosten-Nachforderungen seitens des Vermieters entstehen und/oder Anzeichen vorliegen, die auf ein unangemessenes Heizverhalten schließen lassen, kann die Angemessenheit der Heizkosten unter Zugrundelegung eines Referenzbetrages von 1,20 €/m² geprüft werden. Wie erwähnt, geschieht dies aber nur in begründeten Einzelfällen.

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Informationsschreiben zu Krankenbehandlungsschein

Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung hat AsylbewerberInnen, die nicht unter die Krankenversicherung durch eine gesetzliche Krankenkasse fallen, mit beigefügtem Schreiben über die Regelungen und Vorgehensweisen im Behandlungsfall sowie die Abholzeiten für Behandlungsscheine informiert. Dabei wurde versucht dies in möglichst leichter Sprache bei gleichzeitiger Rechtssicherheit zu formulieren. Vielen Dank an die Amtsleiterin Frau Melzer für die Weiterleitung.

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Neue Angebote für Frauen von berami

Anbei Informationen (siehe Flyers) zu zwei Projekte von berami, die sich in der Akquisephase befinden: 1) ANGEKOMMEN! Berufsorientierungs- und Vorbereitungskurs für Frauen* mit Flucht- und Migrationserfahrung Das übergeordnete Ziel des Kurses ( Start am 26. Juni) ist es, die Frauen* darin zu bestärken für sich eine neue berufliche Perspektive in Deutschland zu entwickeln und die ersten Schritte zu planen. Webseite:  https://www.berami.de/angekommen/ Flyer: Angekommen 2) NeWStart NeWStart richtet sich an Wiedereinsteigerinnen mit Migrationserfahrung, die ein umfassendes Beratungs- und Qualifizierungsangebot durchlaufen, das in Präsenz und zum größten Teil digital stattfindet. Webseite:  https://www.berami.de/newstart/ Flyer: NeWStart

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Bewerbung für Landesauszeichnung “Soziales Bürgerengagement” bis zum 12.07.2024

Bereits zum 22. Mal lobt das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales die Landesauszeichnung für “Soziales Bürgerengagement” aus. Mit diesem Preis soll die Arbeit von ehrenamtlich und bürgerschaftlich im sozialen Bereich Aktiven gewürdigt werden. Zugleich dient die Preisverleihung dem Zweck, entsprechendem Engagement die öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen, die es verdient. Das Preisgeld beträgt 1.000 Euro. Es können sich sowohl Gruppen als auch Einzelpersonen bewerben bzw. können Kandidat*innen vorgeschlagen werden. Hierfür ist dieses Online-Formular zu nutzen. Weitere Informationen sind hier zu finden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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Ab 21.05.2024 attraktive Weiterbildung in Kooperation mit Arbeitgeberfirma/Hybridunterricht- für Interessent*innen mit handwerklichem Geschick – in Verbindung mit Dachverbandsabschluss dibkom Koax NE 4 – auch gut geeignet für Migrant*Innen

Die ak Training + Beratung GmbH bietet eine Weiterbildung für Systemtechniker*innen im Bereich Telekommunikation, Koax- und Glasfaser an, die mit der Vermittlung von berufspraktischem Deutsch für das Handwerk verbunden ist. Die Weiterbildung soll förderfähig sein durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. Sie setzt keine abgeschlossene Berufsausbildung voraus und beinhaltet, bei erfolgreichem Absolvieren des Kurses, die Zusage einer Übernahme in eine Anstellung. Vorausgesetzt werden lediglich ein Sprachniveau von B1 und das Verfügen über einen Führerschein. Nähere Informationen zum Angebot sind hier zu finden. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)   Anbei vorab ein paar Infos zu obiger Weiterbildung, die wir in den letzten 5 Jahren in 7 Bundesländern durchführen – in Verbindung mit einem Dachverbandsabschluss des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation (dibkom) durchführen: Dieser Abschluss dient in der Kabelnetzbranche als Einstiegsqualifikation. 21.05.2024 – 19.11.2024 Weiterbildung Systemtechniker Telekommunikation Koax- und Glasfaser – für Deutschstämmige in Teilzeit und für Migranten in Vollzeit (zusätzlich täglich Deutschunterricht) – Quereinstieg möglich bis 03.06.2024 Bei größerem Kundenpotential kommen wir gerne zu einer Infoveranstaltung zu Ihnen Ansonsten erhalten interessierte Kunden von uns zunächst eine Erstberatung per Zoom oder MS Teams 3 Zertifikate im Rahmen der Weiterbildung Dachverbandsabschluss des Deutschen Instituts für Breitbandkommunikation (dibkom) Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Trägerzertifikat

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Regelung der KfZ Zulassung für Ukrainer:innen ab 01.04.24

Anschlussregelung ab dem 1. April 2024 Zulassung von in der Ukraine zugelassenen Fahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland für Fahrzeughalter mit regelmäßigem Standort im Regierungsbezirk Darmstadt Laut den Merkblättern des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) „Information Teil A für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die erstmals mit ihrem Fahrzeug nach Deutschland einreisen“ und „Information Teil B für ukrainische Fahrerinnen und Fahrer, die mit ihrem Fahrzeug länger als ein Jahr in Deutschland verkehren“ (siehe obenstehende Download-Dokumente) gilt die folgende Regelung: Ab dem 1. April 2024 muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden, sofern ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde. Das ist der Fall bei einer längerfristigen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes einer verfügungsberechtigten Person unter Mitnahme des Fahrzeugs nach Deutschland (zum Beispiel die Anmeldung einer Wohnanschrift der verfügungsberechtigten Person beim Einwohnermeldeamt). Diese Maßgabe des BMDV bedeutet, dass Sie spätestens bis zum 28. März 2024 (= letzter Tag, an dem Fahrzeuge vor dem 1. April zugelassen werden können) Ihr Fahrzeug bei der für Sie zuständigen örtlichen Zulassungsbehörde mit deutschem Kennzeichen zulassen müssen. Weitere Details auf https://rp-darmstadt.hessen.de/node/6064/#anschluss_april.

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Info zum Verlängerungsschreiben für Geflüchtete aus der Ukraine

vor einiger Zeit hatte die Ausländerbehörde-MTK informiert, dass die Geflüchteten aus der Ukraine von der Ausländerbehörde ein Schreiben zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2025 erhalten haben. Nun kam die Frage auf, ob das Schreiben neben dem Reisepass für die Überquerung der EU und ukrainischer Grenzen als offizielles Dokument gilt und ob sie bedenkenlos mit dem Schreiben in die Heimat reisen können.   Die Ausländerbehörde kann hierzu mitteilen, dass das Schreiben über die Verlängerung des Aufenthaltstitels zusammen mit dem Pass und der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis bis 04.03.2024 (die vor dem 01.02.2024 erteilt sein muss) mitzuführen ist und für den Grenzübertritt ausreicht.   Diese Form der Verlängerung gilt für auch für die Durchreise in allen Schengenstaaten.

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SABA Bildungsstipendium 2024/2025: Bewerbungen ab sofort wieder möglich

  Liebe Kolleg:innen, liebe Kooperationspartner:innen, liebe Multiplikator:innen,  ab sofort freuen wir uns wieder über Bewerbungen für unser SABA-Bildungsstipendium für das Schuljahr 2024/25. SABA begleitet Menschen ab 18 Jahren mit Migrations- und Fluchterfahrung auf ihrem Weg zu einem qualifizierten Schulabschluss. Das Programm bietet auch in diesem Jahr wieder Bildungsstipendien für Frauen* und Männer* aus dem Rhein-Main-Gebiet an sowie ein Digital-Stipendium für Frauen* aus ganz Deutschland. Wir freuen uns, wenn Sie Interessierte auf SABA aufmerksam machen und die Informationen an Kolleg:innen, Multiplikator:innen usw. weiterleiten. Gerne schicken wir Ihnen Flyer inkl. Anmeldebogen und Poster A3 auf Nachfrage postalisch zu. Im Anhang finden Sie einen SABA Bewerbungsbogen und Infoflyer, alles können Sie sehr gerne weiterleiten! Bewerbungen können bis Ende Mai eingereicht werden. Weitere Informationen und die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie hier: ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ SABA für Frauen* aus dem Rhein-Main-Gebiet Bewerbung bei der Crespo Foundation ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ SABA digital für Frauen* aus ganz Deutschland Bewerbung bei beramí berufliche Integration e.V. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ SABA für Männer* aus dem Rhein-Main-Gebiet Bewerbung bei beramí berufliche Integration e.V. ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Gerne kommen wir mit Interessierten bei unseren Online-Infoterminen ins Gespräch.   06.02.2024, 16 – 17 Uhr mit Olivia Sarma und Sarah Schreiner 13.03.2024, 16 – 17 Uhr mit Nillufar Hossaini und Jamila Adler 17.04.2024,

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Übersicht über die Änderungen durch das sogenannte “Rückführungsverbesserungsgesetz”

Der Deutsche Landkreistag hat eine Zusammenstellung der Änderungen erstellt, die durch diese Regelungen, die treffender als “Abschiebungserleichterungsgesetz” zu bezeichnen wären, in Kraft treten werden, sobald der Bundesrat ihnen ebenfalls zugestimmt hat. Auf fünf Seiten wird kompakt dargelegt, was Geflüchtete bei Inkrafttreten dieser Regelungen erwartet. Die Übersicht verdeutlicht dabei auch einige sehr begrüßenswerte Änderungen. Die Zusammenfassung ist hier abrufbar. (Quelle: Dr. Tobias Krohmer, EKHN)

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